Die Pflegezusatzversicherung
Die zusätzliche Pflegeversicherung, umgangssprachlich auch private Pflegeversicherung genannt, ist eine notwendige Ergänzung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie ergänzt als eine Pflichtversicherung die Krankenversicherung, die ebenfalls eine der wenigen Pflichtversicherungen in Deutschland ist. Ebenso wie in der gesetzlichen Rentenversicherung steht fest, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in vielen Fällen weder heute noch zukünftig ausreichend sind. Der Leistungskatalog in der gesetzlichen Pflegeversicherung ist einfach zu dürftig. Nur durch eine zusätzliche Pflegeversicherung hat der zukünftig Pflegebedürftige die Chance, dieses Leistungsdefizit auszugleichen.
Arten der Pflegezusatzversicherung
Je früher die zusätzliche Pflegeversicherung abgeschlossen wird, umso niedriger ist der Versicherungsbeitrag. Mit dem Pflegetagegeld, dem Pflegekostenersatz und der Pflegerente bietet die zusätzliche Pflegeversicherung drei Möglichkeiten an. Im Gegensatz zum Pflegekostenersatz werden das Pflegetagegeld und die Pflegerechte an den Pflegebedürftigen ausbezahlt. Wenn die Pflegebedürftigkeit anerkannt ist und die betreffende Pflegestufe feststeht, wird die versicherte Zahlung geleistet. In beiden Fällen ist die zusätzliche Pflegeversicherung bei den Versicherern sehr unterschiedlich. Die Tarifvarianten dazu sind recht vielfältig. Diese zusätzliche Pflegeversicherung ist dann überlegenswert, wenn anstelle der Heimpflege mit einer familiären Pflege zu rechnen ist. Der Pflegebedürftige kann als Zahlungsempfänger frei über die private Pflegegeldleistung entscheiden.
Ganz anders ist die zusätzliche Pflegeversicherung mit Pflegekostenersatz. Bei diesem Tarif werden die von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht finanzierten Kosten versichert. Deren Höchstbetrag ist begrenzt und wird in dem Vertrag über die zusätzliche Pflegeversicherung festgelegt. Entscheidend dabei ist, dass es sich um den Ersatz aufgewendeter, also entstandener Kosten handelt. Ihre Gesamtsumme mindert sich um den Anteil der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der dann verbleibende Restbetrag wird von der privaten Pflegeversicherung bis zu der vereinbarten Höhe erstattet. Sofern darüber hinaus Ausgaben entstanden sind, müssen die vom Pflegebedürftigen selbst bezahlt werden.
Pflegezusatzversicherung sinnvoll?
Wie dringend notwendig eine zusätzliche Pflegeversicherung ist, zeigt das Beispiel ohne diese private Absicherung. Pflegebedürftigkeit entsteht mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit, und damit auch Pflegekosten. Je nach Pflegestufe und Pflegebedürftigkeit werden die Ausgaben höher sein als die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Zahlungspflichtig ist der Pflegebedürftige als Leistungsempfänger. Was die Pflegekasse nicht zahlt, muss er selbst aus seinem Einkommen bezahlen. Sofern Vermögen vorhanden ist, muss es ebenfalls für die Pflegekosten verwendet werden. Das kann den Verkauf von Haus, Grund und Boden bedeuten. Das Ergebnis ist nach Monaten oder einigen Jahren die Vermögenslosigkeit. Diese Situation lässt sich durch eine zusätzliche Pflegeversicherung vermeiden.
Mit der gesetzlichen Pflegeversicherung als einer Pflichtversicherung hat die Bundesregierung deutlich gemacht, wie wichtig eine Pflege im Alter ist. Dass die öffentliche Hand den Pflegeaufwand nicht vollständig finanziert, ist sehr bedauerlich. Gerade deswegen ist die zusätzliche Pflegeversicherung so notwendig.