Zusatzpflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Die Bundesregierung macht keinen Hehl daraus, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in vielen Fällen nicht kostendeckend sind. Mit Pflege Bahr wird seit Anfang des Jahres 2013 eine Zusatzpflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung angeboten. Ein Pendant zu der gesetzlich geförderten privaten Riester-Rente ist nach dem Pflege-Neuausrichtungs- Gesetz, dem PNG die Zusatzpflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung mit der umgangssprachlichen Bezeichnung Pflege Bahr. Gesundheitsprüfungen haben für viele Antragsteller zur Folge, dass sich die Versicherungsgesellschaften ihre Leistungen mit Risikozuschlägen beim Versicherungsbeitrag bezahlen lassen. Andere Möglichkeiten sind der Leistungsausschluss oder die Leistungseinschränkung aufgrund vorliegender Erkrankungen. Die Zusatzpflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist für zahlreiche Antragsteller die vielfach einzige Gelegenheit, sich überhaupt versichern zu können.
Zusatzpflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung mit Wartezeit
Verschiedene Versicherungsgesellschaften bieten generell eine Zusatzpflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung an. Dem Antragsteller muss bewusst sein, dass der Versicherer sein Risiko und seine Leistungen auch kaufmännisch kalkuliert. Der Verzicht auf Gesundheitsprüfung bedeutet für ihn ein erhöhtes Leistungsrisiko. Die Zusatzpflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung wird vor diesem Hintergrund in erster Linie jungen und gesunden Antragstellern angeboten. Die bestätigen, dass sie ganz allgemein, aber auch in Bezug auf namentlich genannte Krankheiten, gesund sind. Auf eine Detailprüfung dieser Angaben wird verzichtet. Mit dem Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung ist in aller Regel eine mehrjährige Wartezeit verbunden. Der Versicherer hat somit die Garantie, für die Dauer der vertraglichen Wartezeit nicht zahlen zu müssen.
Pflege Bahr – staatlich geförderte Zusatzpflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Die neu eingeführte staatlich geförderte private Pflegeversicherung ist für alle Antragsberechtigten eine Zusatzpflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Dafür sorgt der gesetzlich vorgegebene Kontrahierungszwang. Danach können die Versicherungsunternehmen einen Antrag auf Pflege Bahr nicht ablehnen. Der Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung öffnet diese staatlich geförderte Zusatzpflegeversicherung einem großen Personenkreis. Zwischen gesunden und mehr oder weniger kranken Antragstellern besteht kein Unterschied, sie sind diesbezüglich gleichgestellt. Die Wartezeit bei dieser Zusatzpflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung darf nach dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz die Zeitdauer von fünf Jahren nicht überschreiten. Pflege Bahr als Zusatzpflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung wird als Pflegetagegeld angeboten. Die beiden anderen Varianten der privaten Pflegeversicherung mit Pflegerente oder Pflegekostenersatz entfallen.
Zusatzpflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung für alle Pflegestufen
Die staatlich geförderte Pflegeversicherung wird als Pflegetagegeld für alle drei Pflegestufen abgeschlossen. Die Leistungen sind in jeder Pflegestufe unterschiedlich hoch und auf die Höhe der sozialen Pflegeversicherung begrenzt. Für den Versicherungsnehmer ist entscheidend, dass er mit dieser Zusatzpflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung für jede der Pflegestufen I, II und III versichert ist. Es lässt sich leicht ausrechnen, dass gesetzliche Pflegeversicherung und Pflege Bahr als Zusatzpflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung in der Summe nicht ausreichen, um jede nur denkbare Pflegebedürftigkeit dauerhaft zu finanzieren. Benötigt wird eine weitere private Pflegezusatzversicherung. Da jeder Bürger nur eine staatlich geförderte Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung abschließen kann, muss dieses dritte Standbein komplett privat finanziert werden. Je nach persönlicher Situation, Alter und Gesundheit kann es aber durchaus aussichtsreich sein, auch hier eine private Zusatzpflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung zu finden.