Pflegeversicherung
Noch vor einigen Jahren war die gesetzliche Pflegeversicherung gesichert. Doch in der heutigen Zeit reicht diese nicht mehr aus, um die Kosten für die Pflege im Heim oder zu Hause abzudecken. Wer im Alter nicht über ein hohes Einkommen oder Vermögen verfügt, kann die hohen Kosten für die häusliche Pflege oder das Pflegeheim nicht aufbringen. Meist müssen dann die Kinder die finanzielle Belastung tragen, sofern ihr Einkommen ausreicht. Maßgeblich für die Unterhaltspflicht ist der Selbstbehalt. Das heißt: Nach allen Abzügen muss das bereinigte Nettoeinkommen 1.400 Euro betragen. Liegt das Einkommen unter dem Satz, so ist das Sozialamt für die Unterstützung zuständig. Allerdings prüft das Amt sorgfältig, ob keine versteckten Einkommensquellen vorhanden sind.